Mit der Erbausschlagung erklären Sie gegenüber dem Nachlassgericht, dass Sie die Erbschaft nicht annehmen möchten. Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft erfolgen und kann über den Notar erklärt werden.
Bitte füllen Sie unser Online-Formular aus und klicken Sie am Ende auf „PDF erstellen & senden“.
Es wird ein PDF mit Ihren Angaben erstellt, das Sie anschließend direkt an unser Notariat senden, per E-Mail übermitteln oder herunterladen können.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.