Seit dem 1. Januar 2024 können Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in das Gesellschaftsregister eingetragen werden.
In zahlreichen Fällen besteht eine mittelbare Pflicht zur Eintragung, z. B. wenn die GbR am Grundstücksverkehr teilnehmen oder Anteile an Kapitalgesellschaften halten möchte.
Bitte füllen Sie unser Online-Formular aus und klicken Sie am Ende auf „PDF erstellen & senden".
Es wird ein PDF mit Ihren Angaben erstellt, das Sie anschließend direkt an unser Notariat senden, per E-Mail übermitteln oder herunterladen können.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Eingaben jederzeit zwischenzuspeichern und das Formular zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.