Online-Formular Gesellschaftsregister

Notar Alexander Beck · Erfurt
Eintragung Ihrer GbR in das Gesellschaftsregister
Seit dem 1. Januar 2024 können Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) in das Gesellschaftsregister eingetragen werden. In zahlreichen Fällen besteht eine mittelbare Pflicht zur Eintragung, z. B. wenn die GbR am Grundstücksverkehr teilnehmen oder Anteile an Kapitalgesellschaften halten möchte. Bitte füllen Sie unser Online-Formular aus und klicken Sie am Ende auf „PDF erstellen & senden". Es wird ein PDF mit Ihren Angaben erstellt, das Sie anschließend direkt an unser Notariat senden, per E-Mail übermitteln oder herunterladen können. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Eingaben jederzeit zwischenzuspeichern und das Formular zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
I
Art der Anmeldung
Hinweis: Die Anmeldung zum Gesellschaftsregister bedarf der öffentlichen Beglaubigung. Alle Gesellschafter müssen bei der Anmeldung mitwirken.
II
Angaben zur Gesellschaft
Der Name muss den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder „eGbR" enthalten.
Der Sitz bestimmt das zuständige Registergericht. Der Sitz ist ein Ort (Gemeinde), keine vollständige Adresse.
Anschrift der Gesellschaft
Zweck und Gegenstand
z. B. Verwaltung eigenen Vermögens, Betrieb einer Immobilienverwaltung, Halten und Verwalten von Grundbesitz
Bitte senden Sie den Gesellschaftsvertrag zumindest als Scan vorab per E-Mail zu. Er wird für die Anmeldung beim Registergericht und ggf. zur Prüfung der Vertretungsregelung benötigt.
Grundbuch von / Blatt-Nr. – Bei mehreren Grundstücken bitte alle aufführen.
Wichtig: Nach der Eintragung ins Gesellschaftsregister muss auch das Grundbuch berichtigt werden. Wir übernehmen die erforderlichen Grundbuchberichtigungsanträge gerne für Sie.
III
Angaben zu den Gesellschaftern
Hinweis: Alle Gesellschafter müssen bei der Registeranmeldung mitwirken. Bitte geben Sie für jeden Gesellschafter die vollständigen Personalien an. Die Daten werden für die Anmeldung beim Registergericht sowie für die Mitteilung an das Transparenzregister benötigt.
IV
Vertretungsbefugnis
Im Gesellschaftsregister wird auch die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter eingetragen. Gesetzlich gilt Gesamtvertretung durch alle Gesellschafter (§ 720 BGB). Im Gesellschaftsvertrag kann hiervon abgewichen werden.
Sollen einzelne oder alle Gesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sein (Insichgeschäft / Mehrfachvertretung)?
V
Anmerkungen / Sonstige Hinweise
Dokumente einreichen: Bitte senden Sie erforderliche Unterlagen (z. B. Gesellschaftsvertrag, Vollmachten, Grundbuchauszüge) zumindest als Scan vorab per E-Mail an info@notar-beck-erfurt.de. So können wir die Anmeldung zügig und vollständig vorbereiten.
Angaben zur ausfüllenden Person
So funktioniert die Übermittlung: Nach dem Absenden wird ein PDF erstellt. Sie können es dann direkt an die Kanzlei senden, per E-Mail mit Anhang verschicken oder manuell herunterladen.
Beauftragung
Bevorzugte Durchführung
Terminwunsch
Nicht gespeichert