Eine Grunddienstbarkeit ist ein dingliches Recht, das den Eigentümer eines Grundstücks (berechtigtes/herrschendes Grundstück) berechtigt, das Grundstück eines anderen (betroffenes/dienendes Grundstück) in bestimmter Weise zu nutzen. Typische Anwendungsfälle sind Wege- und Leitungsrechte.
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