Online-Formular Grundstücksüberlassungsvertrag

Notar Alexander Beck · Erfurt
Wir bereiten Ihren Überlassungsvertrag rechtssicher vor
Bitte füllen Sie unser Online-Formular aus und klicken Sie am Ende auf „PDF erstellen & senden". Es wird ein PDF mit Ihren Angaben erstellt, das Sie anschließend direkt an unser Notariat senden, per E-Mail übermitteln oder herunterladen können. Auch wenn Sie den Bogen nur teilweise ausfüllen können, ist er eine große Hilfe zur Umsetzung Ihrer Vorstellungen. Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an uns.

Dokumente einreichen: Bitte senden Sie erforderliche Unterlagen (z. B. Grundsteuermessbescheid, Gebäudeversicherungspolice, Erbschein, Lagepläne) zumindest als Scan vorab per E-Mail an info@notar-beck-erfurt.de. So können wir den Vertragsentwurf zügig und vollständig vorbereiten.
I
Angaben zur Immobilie
Grundbuchdaten
Vertragsgegenstand
Bitte senden Sie uns einen Plan, aus dem sich die genauen Grenzen des Vertragsgegenstandes ergeben, zumindest als Scan vorab per E-Mail an info@notar-beck-erfurt.de zu. Bei einer noch zu vermessenden Teilfläche muss im Vertrag die Teilfläche so genau beschrieben werden, dass auch außenstehende Dritte Lage und Grenze eindeutig feststellen können.
Eigentümerverhältnisse
Wenn ja, bitte den entsprechenden Erbnachweis beifügen: Erbschein (Ausfertigung), notarielles Testament/Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll (beglaubigte Kopie) oder Europäisches Nachlasszeugnis. Bitte senden Sie die Unterlagen zumindest als Scan vorab per E-Mail an info@notar-beck-erfurt.de zu.
Belastungen im Grundbuch
Vermietung / Verpachtung
II
Angaben zur Veräußererseite
Veräußerer 1
Elfstellige Nummer (nicht Steuernummer oder USt-IdNr.)
Bankverbindung Veräußerer 1
Nur erforderlich, wenn eine Auszahlung vereinbart werden soll.
Erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist.
III
Angaben zur Erwerberseite
Erwerber 1
Elfstellige Nummer (nicht Steuernummer oder USt-IdNr.)
Erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist.
IV
Gegenleistungen und vorbehaltene Rechte
Hinweis: Falls Geldzahlungen vereinbart werden sollen, beachten Sie bitte das Barzahlungsverbot des § 16a Geldwäschegesetz.
Auszahlung an Veräußerer
Auszahlung an Geschwister
Nießbrauch
Nur relevant, wenn der Ehegatte nicht selbst (Mit-)Eigentümer und damit nicht Veräußerer der Immobilie ist.
Wohnungsrecht
Nur relevant, wenn der Ehegatte nicht selbst (Mit-)Eigentümer und damit nicht Veräußerer der Immobilie ist.
Rückforderungsrecht
Häufig wird ein Rückforderungsrecht für bestimmte Fälle geregelt, insbesondere für den Fall der unberechtigten Weiterveräußerung, des Vorversterbens des Beschenkten oder dessen Vermögensverfall. Es empfiehlt sich in aller Regel, solche Rückforderungsrechte vorzusehen.
Nur relevant, wenn der Ehegatte nicht selbst (Mit-)Eigentümer und damit nicht Veräußerer der Immobilie ist.
Leibrente
Wart- und Pflegevereinbarung
Beerdigungs- und Grabpflegevereinbarung
Bisherige Investitionen
Übernahme von Verbindlichkeiten
Pflichtteilsverzicht
Kosten
V
Anmerkungen / Auftragserteilung
Angaben zur ausfüllenden Person
Versand des Entwurfs
Terminwunsch
Nicht gespeichert