Vereine, die die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister erlangen möchten, müssen die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht anmelden.
Auch Änderungen des Vorstands, der Satzung oder des Vereinsnamens sind zur Eintragung anzumelden.
Die Anmeldung zum Vereinsregister bedarf der notariellen Beglaubigung.
Bitte füllen Sie unser Online-Formular aus und klicken Sie am Ende auf „PDF erstellen & senden".
Es wird ein PDF mit Ihren Angaben erstellt, das Sie anschließend direkt an unser Notariat senden, per E-Mail übermitteln oder herunterladen können.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Eingaben jederzeit zwischenzuspeichern und das Formular zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.